Hausordnung im Kulturhaus Wolfen


Mit Kauf der Eintrittskarte erkennt der Besucher die Hausordnung an.

Es besteht eine Garderobenpflicht für Jacken, Mäntel, Rucksäcke, Taschen größer als DIN 4A (20 x 30 cm) und Schirme. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Speisen und Getränken sowie die Mitnahme dieser in den Theatersaal/Großen Saal sind nicht gestattet.

Die Veranstalter behalten sich Besetzungs- und Programmänderungen vor. Diese berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises. Bei Absage einer Veranstaltung wird gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis erstattet Durch Kameras oder technische Aufbauten können Sichtbehinderungen entstehen. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadenersatz oder Rückgabe der Karten. Mit der Benutzung der Eintrittskarte erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

Der Besucher hat auf öffentliche Aushänge bzw. Beschilderungen zur entsprechenden Veranstaltung zu achten, wenn Bild- und Tonaufnahmen seinerseits untersagt sind und diesen Folge zu leisten.

Der Veranstalter ist berechtigt, von seinem Hausrecht jederzeit Gebrauch zu machen und Personen ohne Angabe von Gründen des Hauses zu verweisen.
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